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Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Bevollmächtigter, Funktionär, Gutachter, Repräsentant, Stellvertreter oder sonstiger Funktionsträger gleichzeitig einerseits das Fremdinteresse seines Geschäftsherrn oder Auftraggebers wahrnimmt, andererseits auch das Eigeninteresse als Privatperson verfolgt.

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